Familienrecht
Im Familienrecht beraten Sie Fachanwalt für Familienrecht Mario Wutzler-Isenberg und Rechtsanwalt und Notar Johannes-Georg Klose.
Wir tragen der psychischen Belastung in der Trennungssituation der Eheleute/Partner Rechnung und regeln Ihre Interessen außergerichtlich in einer einvernehmlichen Vereinbarung der Trennungsfolgen, vertreten Sie aber auch, wenn es nötig ist, engagiert vor den Familiengerichten bzw. dem Kammergericht und den Oberlandesgerichten.
Erwarten Sie von uns eine fachlich fundierte Beratung zu Fragen der Ehescheidung, des Unterhalts für Ehegatten, Kinder und andere Verwandte, des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung, der Schuldenregelung, der Prüfung von Eheverträgen, des Versorgungsausgleichs, des Umgangs- und Sorgerechts und der Regelung von Folgesachen in Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Partnerschaften.
Durch langjährige anwaltliche Tätigkeit haben wir uns spezielle Kenntnisse in der besonderen Materie der Vertretung Selbständiger, Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter in familienrechtlichen Angelegenheiten erworben. Vor, während der Ehe und im Rahmen der Ehescheidung, bieten wir eine eingehende Beratung in familienrechtlicher aber auch gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht, die Ihnen wieder eine Perspektive verschafft und den Fortbestand des Unternehmens in dieser besonderen Situation sichert.
Weiterführende Informationen erhalten Sie zu diesen Beratungsfeldern hier.