Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Seidel,
Rechtsanwalt Friedrich und Rechtsanwalt Dr. Prüfer beraten
Sie rund um das
Recht der Immobilien, insbesondere auf den Gebieten des Immobilienkaufs, des Grundstücksrechts, des Miet- und
Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts sowie des Rechts der offenen Vermögensfragen.
Immobiliengeschäfte besitzen heute eine hohe Komplexität. Mehrere Rechtsgebiete spielen ineinander.
Die hierfür erforderliche umfassende Beratung, die öffentlich- rechtliche Aspekte ebenso berücksichtigt
wie gesellschafts-, steuer- oder erbrechtliche Fragestellungen, gewährleisten wir durch die fachliche Einbindung mehrerer
Rechtsanwälte in einzelne Projekte.
Zu den Spezialgebieten von Rechtsanwalt Seidel und Rechtsanwalt Friedrich
zählt das Gewerbe- und Wohnraummietrecht, in denen sie erfolgreich Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer
vertreten. Rechtsanwalt Dr. Prüfer besitzt auf dem Spezialgebiet der Ostimmobilien
und offenen Vermögensfragen aufgrund seiner langjährigen Praxis für die Treuhandanstalt/ BvS eine besondere Expertise.
Rechtsanwalt Klose verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Erwerbs, der
Belastung und der Zwangsversteigerung von Grundstücken.
Wir beraten Behörden, Unternehmen, Verwalter ebenso wie Privatpersonen. Wir vertreten Sie außergerichtlich im Bemühen,
unnötige Prozesse zu vermeiden. Wir setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich vor allen Zivil- und
Verwaltungsgerichten Deutschlands durch.
Zu unserem Beratungsangebot im Immobilienrecht finden Sie
hier weiterführende Informationen.