Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Seidel, Rechtsanwalt Friedrich und Rechtsanwalt Dr. Prüfer beraten Sie rund um das Recht der Immobilien, insbesondere auf den Gebieten des Immobilienkaufs, des Grundstücksrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts sowie des Rechts der offenen Vermögensfragen.

Immobiliengeschäfte besitzen heute eine hohe Komplexität. Mehrere Rechtsgebiete spielen ineinander. Die hierfür erforderliche umfassende Beratung, die öffentlich- rechtliche Aspekte ebenso berücksichtigt wie gesellschafts-, steuer- oder erbrechtliche Fragestellungen, gewährleisten wir durch die fachliche Einbindung mehrerer Rechtsanwälte in einzelne Projekte.

Zu den Spezialgebieten von Rechtsanwalt Seidel und Rechtsanwalt Friedrich zählt das Gewerbe- und Wohnraummietrecht, in denen sie erfolgreich Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer vertreten. Rechtsanwalt Dr. Prüfer besitzt auf dem Spezialgebiet der Ostimmobilien und offenen Vermögensfragen aufgrund seiner langjährigen Praxis für die Treuhandanstalt/ BvS eine besondere Expertise. Rechtsanwalt Klose verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Erwerbs, der Belastung und der Zwangsversteigerung von Grundstücken.

Wir beraten Behörden, Unternehmen, Verwalter ebenso wie Privatpersonen. Wir vertreten Sie außergerichtlich im Bemühen, unnötige Prozesse zu vermeiden. Wir setzen Ihre Interessen notfalls auch gerichtlich vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten Deutschlands durch.

Zu unserem Beratungsangebot im Immobilienrecht finden Sie hier weiterführende Informationen.