Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst insbesondere die Bereiche Vertragsarztrecht, Leistungsrecht der gesetzlichen
Krankenversicherung, Behandlungsvertrag, Arzthonorar, Kooperation im Gesundheitswesen, Veräußerung
einer Arztpraxis oder eines Anteils an einer Kooperationsgemeinschaft, Berufsrecht und Arzthaftungsrecht.
In medizinrechtlichen Fragen werden Sie von Rechtsanwalt Klose betreut. Zu unseren
Mandanten zählen Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Verbände sowie Institutionen der Krankenversicherung.
Wir beraten Sie zu den Rechten und Pflichten von Ärzten im System der gesetzlichen Krankenversicherung, zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB, zu Budgetfragen, zu den gegenseitigen Leistungspflichten des Behandlungsvertrages, zur Berechnung des Arzthonorars, zum Berufsrecht sowie zum Arzthaftungsrecht.
Ärzte beraten wir darüber hinaus zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb einer Arztpraxis oder von Anteilen an einer Kooperationsgemeinschaft und deren Gründung, insbesondere auch zu den neuen Kooperationsformen im Gesundheitswesen. Hierzu zählen Fragen zu Medizinischen Versorgungszentren, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften. Auf diesem komplexen Gebiet beraten wir Sie im Team, um alle angrenzenden Fragen des Gesellschaftsrechts, des Sozial- und Verwaltungsrechts sowie des Arbeits- und Mietrechts kompetent zu meistern.
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