Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zu unserem Kernbereich der Beratung zum Recht der Immobilien gehören das Wohnraum- und das Gewerbemietrecht auf der einen wie das Wohnungseigentumsrecht auf der anderen Seite. Hier beraten Sie an unserem Standort Alexanderplatz Herr Rechtsanwalt Andreas Friedrich, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie am Standort in der Mommsenstrasse Herr Rechtsanwalt Peter Seidel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Herr Rechtsanwalt Johannes-Georg Klose.
Das Mietrecht wird in seiner Ausgestaltung und Auslegung ganz wesentlich durch die, in vielen Fällen auch nur lokale Rechtsprechung geprägt. Vor allem die Entscheidungen der Landgerichte, in den letzten Jahren aber auch viele Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, setzen dabei die Maßstäbe für die Auslegung von Mietvertragsklauseln sowie für die Verpflichtungen und Rechte der Vertragspartner. Wir erstellen und prüfen ihre Mietverträge und die darin verwendeten Vertragsklauseln auf Ihre Wirksamkeit anhand der aktuellen Rechtsprechung. Wir schauen mit Ihnen, wann ein Mietmangel vorliegt und welche Rechte und Verpflichtungen daraus folgen.
Wir vertreten Vermieter und beraten insbesondere auch Hausverwaltungen bei der Erstellung formell richtiger Abrechnungen, bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen und Modernisierungen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Räumungen. Wir vertreten Sie dazu als betroffener Mieter in allen Fragestellungen, insbesondere auch der Abwehr unberechtigter Kündigungen.
Ein besonderes Augenmerk gilt dazu dem gewerblichen Mietrecht, also dem Recht der Geschäftsraummiete, das sich wesentlich von dem privaten Wohnraummietrecht unterscheidet. Viele Regelungen zum Wohnraummietrecht aus dem BGB gelten nicht für Gewerbemietverträge, womit die Parteien hier eine wesentlich größere Vertragsfreiheit haben. Damit ist aber gerade hier -soweit möglich- im Vorfeld auf eine formgerechte Vertragsgestaltung zu achten, damit unangenehme Überraschungen für die Vertragspartner möglichst ausbleiben.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir zu allen Rechts- und Streitfragen innerhalb einer WEG. Denn die Wohnungseigentümer müssen sich über bestimmte Fragen, die alle angehen, verständigen. Das geht häufig aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht ohne Konflikte, denn das Recht, mit seinem Sondereigentum machen zu können, was man möchte, findet die Grenzen dort, wo die Rechte andere Eigentümer betroffen sind. Die Wohnungseigentümer handeln und entscheiden durch Beschlüsse auf einer WEG-Versammlung. Diese können vor dem Zivilgerichten angefochten und geprüft werden, wobei seit der großen Reform des WEG-Rechts im Jahr 2007 ein streng formales Verfahren mit engen Fristen einzuhalten ist. Wir beraten Sie dazu und führen für Sie, soweit notwendig, entsprechende Klagen vor den WEG-Gerichten, wenn Sie als Eigentümer einen Beschluss angreifen oder durchsetzen wollen oder stehen Ihnen in der Verteidigung gegen ein solches Verfahren zur Seite.
Wir begleiten Sie auch im Vorfeld, soweit Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, zu allen Fragen eines Wohnungskaufvertrages. Wir helfen den WEG-Verwaltungen durch unsere umfassende Beratung, sei es durch die Gestaltung von Verwalterverträgen oder die Beantwortung von Fragen zur ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung, insbesondere zu Anforderungen an die Form und den Ablauf einer Eigentümerversammlung, an eine ordentliche Beschlusssammlung bis hin zu Fragen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte für die WEG.