Offene Vermögensfragen

Das Spezialgebiet des Rechts der offenen Vermögensfragen umfasst das wiedervereinigungsbedingte Sonderrecht der neuen Bundesländer. Es beinhaltet insbesondere immobilienrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen, die sich mit der Wiedergutmachung erlitten Unrechts seit 1933 sowie mit der Anpassung in der ehemaligen DDR entstandener eigentumsrechtlicher Positionen an das BGB befassen. In unserer Kanzlei berät Sie auf diesem Sonderrechtsgebiet Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer.

Besondere Expertise und eine mehr als 15-jährige Erfahrung besitzen wir in den Kerngebieten der offenen Vermögensfragen: den Rückübertragungsverfahren nach dem Vermögensgesetz, der Entschädigung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzt sowie im Sachenrechtsbereinigungsrecht, in denen wir ständig Institutionen und private Antragsteller außergerichtlich und gerichtlich vertreten und ihre Rechte wahren. Wir sind auf diesen Gebieten vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig und vertreten Sie auch in Rechtsmittelverfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Wir begleiten und beraten Sie fernen auf den Nebengebieten der offenen Vermögensfragen, wie in den Verkehrsflächenbereinigungs-, Bodensonderungs- oder Landwirtschaftsanpassungsverfahren ebenso wie in den Fragen der Vermögenszuordnung, der Grundstücksverkehrsordnung sowie des privilegierten Flächenerwerbs.

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