PW Klose – Kanzlei Mommsenstraße

Bau- und Architektenrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit

Das private Bau- und Architektenrecht bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Partnerschaft. Rechtsanwalt Seidel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Rechtsanwalt Prüfer besitzen umfangreiche praktische Erfahrungen in der rechtlichen Abwicklung von Bauvorhaben sowie in der Führung von Bauprozessen. Wir beraten Sie gern bereits baubegleitend – falls erforderlich setzen wir Ihre Ansprüche mit dem dafür erforderlichen Nachdruck gerichtlich durch.

Architektenrecht

Die in der anwaltlichen Praxis am häufigsten auftretenden Probleme im Architektenrecht betreffen das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht sowie das Architektenhaftpflichtrecht. Im privaten Baurecht stehen in der hiesigen Beratung die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers bzw. der Mangelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers im Vordergrund.

Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Architekten und Bauherren.

Hierzu berät Sie:

Immobilienkauf

Beratung zu Immobilienprojekten: eine Aufgabe mit vielen Facetten

Immobilienprojekte und Immobilienkauf besitzen heute eine hohe Komplexität und erfordern eine kompakte Beratung, die öffentlich-rechtliche Aspekte ebenso berücksichtigen wie gesellschafts-, steuer- oder erbrechtliche Fragestellungen. Die Fachanwälte Andreas Friedrich und Peter Seidel sowie Notar Johannes-Georg Klose bieten hier umfangreiche Unterstützung.

Wir bieten unsere Leistungen für die an Immobilienprojekten beteiligten Mandanten an, sei es als Bauherr, Auftragnehmer, Projektentwickler, Makler oder Käufer. Sie können unser Angebot schwerpunktbezogen für einzelne Rechtsfragen oder für die gesamte Dauer der Entwicklung und Vermarktung eines Immobilienprojekts in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie an unseren beiden Standorten in Berlin-Charlottenburg wie in Berlin-Mitte auch beim Immobilienkauf und prüfen Kaufvertragsentwürfe wie Teilungserklärungen bei Erwerb von Wohneigentum in einer WEG.

Hierzu berät Sie:

Maklerrecht

Prinzipiell eine Frage des Einzelfalls

Das Maklerrecht zur Wohnungs-, Immobilien- oder Kreditvermittlung ist überwiegend durch Rechtsprechung geprägt, der die Grundlinien des Maklerrechts vom Spezialisten entnommen werden. Jeder Einzelfall liegt anders, was den Umgang mit dem Maklerrecht für den Laien oft schwierig macht, zumal die Instanzengerichte regional unterschiedlich entscheiden. Hier hilft Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer weiter.

Wird ein Makler gewollt oder ungewollt bei der Vertragsanbahnung tätig, stellen sich häufig Fragen wie:
Wer muß die Maklerprovision zahlen?
Darf der Makler vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision erhalten?
Wie entsteht der Provisionsanspruch und wie hoch darf dieser sein?
Kann der Provisionsanspruch nachträglich entfallen?

Die Antwort auf diese Fragen ist immer Sache des Einzelfalls, so dass es für den Erfolg ganz maßgeblich auf die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ankommt.

Hierzu berät Sie:

Mietrecht

Kernbereich Mietrecht und Eigentumsrecht

Zu unserem Kernbereich der Beratung zum Recht der Immobilien gehören das Wohnraummietrecht und das Mietrecht im Gewerbe auf der einen wie das Wohnungseigentumsrecht auf der anderen Seite.

Hier beraten Sie an unserem Standort Alexanderplatz Herr Rechtsanwalt Andreas Friedrich, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie am Standort in der Mommsenstrasse Herr Rechtsanwalt Peter Seidel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Das Mietrecht wird in seiner Ausgestaltung und Auslegung ganz wesentlich durch die, in vielen Fällen auch nur lokale Rechtsprechung geprägt. Vor allem die Entscheidungen der Landgerichte, in den letzten Jahren aber auch viele Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, setzen dabei die Maßstäbe für die Auslegung von Mietvertragsklauseln sowie für die Verpflichtungen und Rechte der Vertragspartner. Wir erstellen und prüfen ihre Mietverträge und die darin verwendeten Vertragsklauseln auf Ihre Wirksamkeit anhand der aktuellen Rechtsprechung. Wir schauen mit Ihnen, wann ein Mietmangel vorliegt und welche Rechte und Verpflichtungen daraus folgen.

Wir vertreten Vermieter bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Mietern und beraten diese wie auch Hausverwaltungen bei Kündigungen, der Erstellung formell richtiger Abrechnungen, bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen und Modernisierungen. Wir führen aller mietrechtlich relevanten Klagen vor den Mietgerichten unterstützen Sie insbesondere bei der Durchsetzung von Räumungen, also auch der Vollstreckung von Räumungstiteln.

Wir vertreten Sie aber natürlich auch als betroffener Mieter zu all diesen Fragestellungen, insbesondere auch der Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Ansprüche aus der „Mietpreisbremse“

Für Mieter wie Vermieter gleichermaßen bedeutungsvoll ist die die Durchsetzung oder auch eine Abwehr von Ansprüchen nach der sogenannten „Mietpreisbremse“, also der Begrenzung der Mieten bei Neuvermietungen nach einem bestimmten, durchaus umstrittenenen Normssystem, dass der Gesetzgeber geschaffen hat, um die Mietpreisentwicklung zu begrenzen, was aber eben auch einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Vermieters darstellt. Diese Ansprüche können auf die Auskunft zur Vormiete wie die Rückforderung überhöhter Mieten gehen.

Vertragsfreiheit im Gewerbemietrecht

Ein besonderes Augenmerk gilt dazu dem gewerblichen Mietrecht, also dem Recht der Geschäftsraummiete, das sich wesentlich von dem privaten Wohnraummietrecht unterscheidet. Viele Regelungen zum Wohnraummietrecht aus dem BGB gelten nicht für Gewerbemietverträge, womit die Parteien hier eine wesentlich größere Vertragsfreiheit haben. Damit ist aber gerade hier -soweit möglich- im Vorfeld auf eine formgerechte Vertragsgestaltung zu achten, damit unangenehme Überraschungen für die Vertragspartner möglichst ausbleiben.

Hierzu berät Sie:

Offene Vermögensfragen

Immobilienrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen in Ostdeutschland

Das Spezialgebiet des Rechts „Offene Vermögensfragen“ beinhaltet immobilienrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen in Ostdeutschland, die sich mit der Wiedergutmachung erlitten Unrechts seit 1933 sowie mit der Anpassung in der ehemaligen DDR entstandener eigentumsrechtlicher Positionen an das BGB befassen.

In unserer Kanzlei berät Sie auf dem Sonderrechtsgebiet Offene Vermögensfragen Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer mit einer mehr als 20-jährigen Erfahrung in Rückübertragungsverfahren nach dem Vermögensgesetz, der Entschädigung nach dem EALG sowie im Überleitungsrecht des Sachen- und Schuldrechts zu Kleingärten, Erholungsgrundstücken u.ä. Wir sind auf diesen Gebieten vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig und vertreten Sie auch in Rechtsmittelverfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht.

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Wohnungseigentumsrecht

Rechts- und Streitfragen einer WEG

Im Wohnungseigentumsrecht beraten Fachanwalt Andreas Friedrich und Fachanwalt Peter Seidel zu allen Rechts- und Streitfragen der Eigentümer einer WEG untereinander wie auch bei Auseinandersetzungen der WEG als rechtsfähiger Verband mit Dritten oder mit einzelnen Eigentümern. Die in einer WEG verbundenen Wohnungseigentümer müssen sich über bestimmte Fragen, die alle angehen, verständigen.

Unterschiedliche Interessen der WEG-Beteiligten

Das geht häufig aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht ohne Konflikte, denn das Recht, mit seinem Sondereigentum machen zu können, was man möchte, findet die Grenzen dort, wo die wiederum die Rechte andere Eigentümer betroffen sind. Die Wohnungseigentümer handeln und entscheiden in der Regel durch Beschlüsse auf einer WEG-Versammlung. Diese können vor dem Zivilgerichten angefochten und geprüft werden, wobei seit der großen Reform des WEG-Rechts im Jahr 2007 ein streng formales Verfahren mit engen Fristen einzuhalten ist. Wir beraten Sie dazu und führen für Sie, soweit notwendig, entsprechende Klagen vor den WEG-Gerichten, wenn Sie als Eigentümer einen Beschluss angreifen oder diesen durchsetzen wollen oder stehen Ihnen in der Verteidigung gegen ein solches Verfahren zur Seite.

Beratung von Hausverwaltungen zu Fragen der WEG Verwaltung

Wir beraten dazu Hausverwaltungen zu allen Fragen der WEG Verwaltung, sei es bei Fragen zur Bestellung oder Abberufung der Verwaltung, der Vorbereitung, Durchführung und Form einer WEG-Versammlung, insbesondere zur richtigen Beschlussfassung oder sei es zu den Rechten und Pflichten gegenüber den Eigentümern nach dem WEG. Wir gestalten Verwalterverträge und beraten zu Fragen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte für die WEG.

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