PW Klose – Kanzlei Alexander Platz

Wohnungseigentumsrecht

Rechts- und Streitfragen einer WEG

Im Wohnungseigentumsrecht beraten Fachanwalt Andreas Friedrich und Fachanwalt Peter Seidel zu allen Rechts- und Streitfragen der Eigentümer einer WEG untereinander wie auch bei Auseinandersetzungen der WEG als rechtsfähiger Verband mit Dritten oder mit einzelnen Eigentümern. Die in einer WEG verbundenen Wohnungseigentümer müssen sich über bestimmte Fragen, die alle angehen, verständigen.

Unterschiedliche Interessen der WEG-Beteiligten

Das geht häufig aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht ohne Konflikte, denn das Recht, mit seinem Sondereigentum machen zu können, was man möchte, findet die Grenzen dort, wo die wiederum die Rechte andere Eigentümer betroffen sind. Die Wohnungseigentümer handeln und entscheiden in der Regel durch Beschlüsse auf einer WEG-Versammlung. Diese können vor dem Zivilgerichten angefochten und geprüft werden, wobei seit der großen Reform des WEG-Rechts im Jahr 2007 ein streng formales Verfahren mit engen Fristen einzuhalten ist. Wir beraten Sie dazu und führen für Sie, soweit notwendig, entsprechende Klagen vor den WEG-Gerichten, wenn Sie als Eigentümer einen Beschluss angreifen oder diesen durchsetzen wollen oder stehen Ihnen in der Verteidigung gegen ein solches Verfahren zur Seite.

Beratung von Hausverwaltungen zu Fragen der WEG Verwaltung

Wir beraten dazu Hausverwaltungen zu allen Fragen der WEG Verwaltung, sei es bei Fragen zur Bestellung oder Abberufung der Verwaltung, der Vorbereitung, Durchführung und Form einer WEG-Versammlung, insbesondere zur richtigen Beschlussfassung oder sei es zu den Rechten und Pflichten gegenüber den Eigentümern nach dem WEG. Wir gestalten Verwalterverträge und beraten zu Fragen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte für die WEG.

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