PW Klose – Kanzlei Mommsenstraße

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsgründung, Vertragsgestaltung und Beratung

Wir sind Unternehmern bei der Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, UG, oHG, KG, GbR, Verein) behilflich, gestalten Gesellschaftsverträge oder überprüfen sie. Wir helfen Unternehmen umzustrukturieren und beraten bei der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Ausgliederung). Die Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen im Gesellschaftsrecht sind Gegenstand unserer Tätigkeit.

Beratung von Geschäftführern

In besonderer Weise widmen wir uns der Beratung von Geschäftführern. Ihr Wirken bedarf aufgrund der an sie gerichteten Anforderungen ständige Begleitung, um die Risiken, die ihr Handeln für das geführte Unternehmen sowie für sich selbst hat, zu handhaben. Compliance ist auch in kleineren und mittleren Unternehmen unumgänglich, zumal die haftungsrisiken für das Unternehmen sowie für den Geschäftsführer zugenommen haben.

Unterschiedliche Interessenlagen von Gesellschafter und Gesellschaft

Von den Problem- und Fragestellungen der Gesellschaft und der Geschäftsführung zu unterscheiden ist die Stellung als Mitglied bzw. Gesellschafter einer Gesellschaft. Zwar überschneiden sich die Problemkreise gerade in kleineren Unternehmen oftmals. Die unterschiedliche Interessenlagen treten indes bei Fragen der Umgestaltung des Unternehmens (Grundsatzentscheidungen), der Änderung des Gesellschaftsvertages oder des Ausscheidens eines Gesellschafters deutlich hervor. Hier ist eine solide, unabhängige juristsiche Beratung, die die einzelnen Problemkreise trennt und den einzelnen Gesellschafter über Pflichten und Möglichkeiten berät, unerlässlich.

Umgestaltung einer Gesellschaft

Die Umgestaltung von Unternehmen sowie die Umwandlung oder Übertragung von Gesellschaften bedarf aufgrund der Komplexität der zu lösenden Rechtsfragen verschiedener Rechtsgebiete der Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten im Team. Wir beraten Sie in den wesentlichen Rechtsgebieten des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts ebenso wie in den mitunter relevanten Fragen des Immobilien- und des Verwaltungsrechts. Soweit von der Art und vom Umfang der Transaktion her erforderlich arbeiten wir mit einem externen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar zusammen.

Ein Sonderproblem im Gesellschaftsrecht ist der Umgestaltung der Gesellschaft und des Ausscheidens eines Gesellschafters ist die Regelung der Nachfolge des Hauptgesellschafters, insbesondere in Familienunternehmen. Hier sind neben den gesellschaftsrechtlichen Problemen, steuer-, familien- und erbrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Hier benötigen Sie ein Team von mehreren Spezialisten, die wir Ihnen aus den Rechtsanwälten unserer Kanzlei zur Verfügung stellen.

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