PW Klose – Familenrecht und Erbrecht

Erbrecht

Erbrechtliche Fragestellungen

Erbrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Klose sowie Rechtsanwalt Lieschke beraten Sie rund um erbrechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Gestaltung von Testamenten, zu Erb- und Nachfolgeregelungen bei Immobilien und Unternehmen, zu Nachlassfragen etc. Wir nehmen ferner Ihre Rechte gegenüber Gerichten, Ämtern sowie anderen Erben wahr und setzen Ihre Ansprüche im Zweifel gerichtlich durch.

Das Vermögen mit dem Tod nicht untergehen zu lassen

Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex. Es hat die Funktion, das Vermögen mit dem Tod des Erblassers nicht untergehen zu lassen. Es soll entweder zielgerichtet jemandem zugewendet werden oder in der Familie verbleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl an Bestimmungen. Geregelt werden u.a. die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung und Haftungsbegrenzung der Erben, Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen u.v.m. So umfassend diese gesetzlichen Regelungen sind, in vielen Fällen passen sie nicht oder entsprechen nicht der Interessenlage der Beteiligten.

Zu berücksichtigen sind daneben die Vorschriften weiterer Rechtsgebiete, beispielsweise des Familien- oder Sachenrechts. Über „Testament“, „Erbvertrag“, „Erbfolge“ und viele weitere Begriffe sollte man sich vor Errichtung eines formgültigen Testaments rechtzeitig informieren.

Vorschriften für ein wirksames Testament

Es ist wichtig zu wissen, was der Gesetzgeber vorschreibt und wie ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag abgefasst wird. Wer über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid weiß, vermeidet schwerwiegende Fehler, die am Ende dazu führen können, dass gerade nicht alles nach seinem wirklichen letzten Willen geschieht. Ferner kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Nicht selten hinterlassen Erblasser ihren Angehörigen eine Fülle von Schulden oder Problemen. Hinterbliebene sollten daher gründlich prüfen, ob sie ein Erbe annehmen oder lieber ausschlagen wollen.

Über Ansprüche und Verpflichtungen – vom Pflichtteilsanspruch bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – sollten Sie sich rechtzeitig zielgerichtet informieren. Weitergehende Informationen erhalten sie hier.

Hierzu berät Sie:

Familienrecht

Notar und Fachanwalt beraten

Die Beratung im Familienrecht übernehmen in unserer Kanzlei der Fachanwalt für Familienrecht Mario Wutzler-Isenberg und Rechtsanwalt und Notar Johannes-Georg Klose. Rechtsanwalt Mario Wutzler-Isenberg ist im Jahr 2019 in die „Focus“-Liste der Top-Anwälte in Deutschland für den Standort Berlin aufgenommen worden.

Erfahrung in Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren spezialisiert mit dem Familienrecht. Johannes-Georg Klose als Rechtsanwalt aber insbesondere als Notar mit der Erstellung vielfältiger Vereinbarungen im gesamten Familienrecht und Mario Wutzler-Isenberg als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin seit über 15 Jahren. Jährlich betreuen wir eine Vielzahl von Fällen, gerichtlich und außergerichtlich und können mit Recht behaupten, über einen großen Erfahrungsschatz zu verfügen.

Durch unsere langjährige anwaltliche Tätigkeit haben wir uns spezielle Kenntnisse in der besonderen Materie der Vertretung Selbständiger, Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter in familienrechtlichen Angelegenheiten erworben. Vor, während der Ehe und im Rahmen der Ehescheidung, bieten wir eine eingehende Beratung in familienrechtlicher aber auch gesellschaftsrechtlicher Hinsicht, die Ihnen wieder eine Perspektive verschafft und den Fortbestand des Unternehmens in dieser besonderen Situation sichert.

Vertrauen in unsere Beratung

Wir tragen der psychischen Belastung in der Trennungssituation und Ehescheidung der Eheleute/Partner Rechnung und regeln Ihre Interessen außergerichtlich in einer einvernehmlichen Vereinbarung der Scheidungsfolgen, vertreten Sie aber auch, wenn es nötig wird, mit höchstem Engagement vor den Familiengerichten oder dem Kammergericht und den Oberlandesgerichten deutschlandweit. Es geht immer auch darum, Sie in Ihrer sehr persönlichen und eigenen Situation zu erkennen und zu beraten.

Kompetenz

Erwarten Sie von uns eine klare, fachlich fundierte Beratung zu Fragen der Ehescheidung, der Ehescheidung gleichgeschlechtlicher Eheleute, des Unterhalts für getrennte und geschiedene Ehegatten, Kinder, des Elternunterhalts, des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung auch und insbesondere zur ehelichen Immobilie, der Schuldenregelung, der Prüfung von Eheverträgen vor und nach einer Ehe, des Versorgungsausgleichs, des Umgangs- und Sorgerechts und der Regelung von Folgesachen in nichtehelichen Partnerschaften.

Hierzu berät Sie:

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