PW Klose – Kanzlei Alexander Platz

Maklerrecht

Prinzipiell eine Frage des Einzelfalls

Das Maklerrecht zur Wohnungs-, Immobilien- oder Kreditvermittlung ist überwiegend durch Rechtsprechung geprägt, der die Grundlinien des Maklerrechts vom Spezialisten entnommen werden. Jeder Einzelfall liegt anders, was den Umgang mit dem Maklerrecht für den Laien oft schwierig macht, zumal die Instanzengerichte regional unterschiedlich entscheiden. Hier hilft Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer weiter.

Wird ein Makler gewollt oder ungewollt bei der Vertragsanbahnung tätig, stellen sich häufig Fragen wie:
Wer muß die Maklerprovision zahlen?
Darf der Makler vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision erhalten?
Wie entsteht der Provisionsanspruch und wie hoch darf dieser sein?
Kann der Provisionsanspruch nachträglich entfallen?

Die Antwort auf diese Fragen ist immer Sache des Einzelfalls, so dass es für den Erfolg ganz maßgeblich auf die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ankommt.

So erreichen Sie uns

Kanzlei Alexanderplatz

Alexanderstraße 9
10178 Berlin

Telefon: (030) 22 50 50 30
Fax: (030) 22 50 50 333
E-Mail: alexanderplatz@pwklose.de

Bürozeiten:
Mo - Do 9:00 – 17:30 Uhr
Fr 9:00 – 16:00 Uhr

Notariat & Kanzlei Charlottenburg

Mommsenstraße 27
10629 Berlin

Telefon: (030) 31 99 86 30
Fax: (030) 31 99 86 31
E-Mail: charlottenburg@pwklose.de

Bürozeiten:
Mo Di Do 9:00 – 18:00 Uhr
Mi Fr 9:00 – 15:00 Uhr

Büro Potsdam

Benkertstraße 4
14467 Potsdam

Telefon: (0331) 60 120 800
Fax: (0331) 60 120 810
E-Mail: potsdam@pwklose.de

Bürozeiten:
Mo - Do 9:00 – 17:30 Uhr
Fr 9:00 – 16:00 Uhr