Immobilienrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen in Ostdeutschland
Das Spezialgebiet des Rechts „Offene Vermögensfragen“ beinhaltet immobilienrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen in Ostdeutschland, die sich mit der Wiedergutmachung erlitten Unrechts seit 1933 sowie mit der Anpassung in der ehemaligen DDR entstandener eigentumsrechtlicher Positionen an das BGB befassen.
In unserer Kanzlei berät Sie auf dem Sonderrechtsgebiet Offene Vermögensfragen Rechtsanwalt Dr. Geralf Prüfer mit einer mehr als 20-jährigen Erfahrung in Rückübertragungsverfahren nach dem Vermögensgesetz, der Entschädigung nach dem EALG sowie im Überleitungsrecht des Sachen- und Schuldrechts zu Kleingärten, Erholungsgrundstücken u.ä. Wir sind auf diesen Gebieten vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig und vertreten Sie auch in Rechtsmittelverfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Dr. Geralf Prüfer
Kanzlei Alexanderplatz und Büro Potsdam
Rechtsanwalt